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BGH, 20.01.1959 - I ZR 116/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- GRUR 1959, 603
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52
Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel
Auszug aus BGH, 20.01.1959 - I ZR 116/57
Er hat also zumindest mit "bedingtem Vorsatz" gehandelt (BGHZ 8, 387, 393) [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] . - BGH, 10.12.1957 - I ZR 175/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.01.1959 - I ZR 116/57
Nachdem der erkennende Senat in der Sache I ZR 175/56 ("Waldbaur") durch Urteil vom 10. Dezember 1957 (GRUR 1958, 240 mit Anm. von Heydt = WuW/E BGH 205 mit Anm. von Boekle) die Zulässigkeit der Preisbindung zweiter Hand von Markenschokoladen bejaht hatte, hat der Beklagte durch Schreiben seines Prozeßbevollmächtigten vom 10. Januar 1958 gegenüber dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin die Erklärung abgegeben, daß er nunmehr nach Klärung der Rechtslage die Preisbindungsvorschriften einhalten werde. - BGH, 10.12.1957 - I ZR 208/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.01.1959 - I ZR 116/57
Wie der Senat in der Entscheidung vom 10. Dezember 1957 (I ZR 208/55 - "Buchhandel", WuW/E BGH 218, 220 = GRUR 1958, 247), die einen - ebenfalls auf Vertrag und § 1 UWG gestützten - Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen die Preisbindung von Verlagserzeugnissen betrifft, entsprechend der ständigen Rechtsprechung ausgeführt hat, bedarf es für einen Unterlassungsanspruch nicht der Feststellung eines Verschuldens des Beklagten.
- BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68
Widerrufsanspruch - Preisbindung zweiter Hand - Preisbinder
Dabei fällt auch ins Gewicht, daß nach feststehender Rechtsprechung vorübergehende Lücken selbst in einem größeren Bereich schon objektiv noch nicht notwendig zum Zusammenbruch der Preisbindung führen (BGH GRUR 1959, 497 - Cadbury; 1959, 603, 605 - Sarotti). - BGH, 10.07.1959 - I ZR 103/57
Rechtsmittel
Solange eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch ausstand, wurde durch die zeitweilig uneinheitliche Rechtsprechung namentlich die gedanklich und praktisch lückenlose Durchführung der Preisbindung nicht in Frage gestellt, ohne die einem Außenseiter wie der Beklagten die Unterbietung gebundener Preise nicht untersagt werden kann (Beschl. des erkennenden Senats vom 20.1.1959 - I ZR 116/57 -). - BGH, 11.12.1959 - I ZR 28/57
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 10. Juli 1959 (GRUR 1959, 497, 498) bereits ausgesprochen, daß durch die zeitweilig uneinheitliche Rechtsprechung die gedanklich und praktisch lückenlose Durchführung der Preisbindung für einen Markenartikel nicht in Frage gestellt wurde, solange eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch ausstand (vgl. auch den Beschluß des erkennenden Senats vom 20. Januar 1959 - I ZR 116/57).